Das Grundgesetz

Die Leitidee des Bündnis Halt!ung Ith-Saaletal ist der Artikel 1 und folgende unseresGrundgesetzes. Aus diesem Grunde hier der Wortlaut des Artikels 1

Artikel 1

(1)  Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung allerstaatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichenMenschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und derGerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt undRechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Aber was ist die Würde des Menschen und was sind die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte?

Wir wollen Ihnen/Euch Antwort darauf geben, denn es ist wichtig darüber Bescheid zu wissen, im täglichen Umgang im Internet, z.B. wenn es um die Einordnung von Hassparolen oder FakeNews geht oder, ganz aktuell, beim Lesen von Wahlkampfbroschüren, Verletzungen des Artikel 1 des GG zu erkennen.

Erläuterungen zum Artikel 1 Grundgesetz (GG)

Artikel 1 Satz 1

Die Würde eines Menschen ist ihm durch seine Existenz gegeben. Sie ist kann weder bewertet noch kann über sie verfügt werden.

Die Würde des Menschen gilt für alle Menschen, ohne Einschränkung hinsichtlich des Glaubens, des Geschlechts und der Herkunft.

Die Würde eines Menschen versetzt ihn in die Lage eine selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Leben in Freiheit zu führen.

Die Würde ein Leben in Freiheit individuell zu gestalten setzt auch voraus, dass der Staat hier nicht regulativ eingreift, es sei denn es werden Rechte anderer Menschen beeinträchtigt.

Die Rolle des Staates und seiner untergeordneten Organe, wie z.B. Bundestag, Behörden, Gerichte, etc. ist es, dieses Recht auf ein selbstbestimmtes Leben umfassend zu schützen und zu ermöglichen, z.B. die Religionsausübung, die politische Betätigung oder die Gewährung eines Existenzminimums in Form von Geld- und Sachleistungen.

Aus diesem Grund und auf Basis der unheilvollen Erfahrungen in der NS-Diktatur steht die „Würde des Menschen“ an erster Stelle im Grundgesetz.

In Artikel 1 Satz 2 bekennt sich das deutsche Volk also „WIR UNS“ zu den Menschenrechten, die unverletzlich und unveräußerlich sind und als Grundlage unseres demokratischen, gesellschaftlichen Zusammenlebens gelten.

Da das GG für die Menschenrechte keine weiteren Ausführung macht, werden hierzu die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (UN-Charta) und insbesondere die „Europäische Menschrechtskonvention“, die 1950 von den Mitgliedstaaten des Europarates beschlossen wurden, herangezogen.

Artikel. 1 Satz 3 bindet alle staatlichen Gewalten (Legislative=Bundestag, Bundesrat Exekutive=Staatsanwaltschaft, Polizei und Judikative=Gerichte) bei der Ausübung ihrer Funktionen an die Grundrechte des GG als unmittelbar geltendes Recht.

Das heißt, alle nachgeordneten Gesetze, wie z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch oder das Betriebsverfassungsgesetz, müssen mit dem GG im Einklang stehenAuch Träger mittelbarer Staatsgewalt, also Gemeinden, berufsständische Organisationen, Selbstverwaltungseinrichtungen etc. sind daran gebunden